Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) – umgangssprachlich oft auch Lieferkettengesetzt genannt – hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen.

Erfüllung der Anforderungen des LkSG durch die Hoffmann SE

Als Europas führender Systempartner für Qualitätswerkzeuge gehört nachhaltiges Handeln zu unseren Grundprinzipien. Wir bekennen uns in unserer Grundsatzerklärung der Hoffmann SE zur Achtung der Menschenrechte (PDF) zum nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaften. Die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder sind die Basis der Zusammenarbeit. Darüber hinaus respektieren wir die kulturelle, soziale, politische und rechtliche Vielfalt von Gesellschaften und Nationen. Von unseren Lieferanten erwarten wir, sich ebenfalls im Einklang mit unseren Grundsätzen zu verhalten.

Um unserem Anspruch bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte bei der Hoffmann SE gerecht zu werden, haben wir Richtlinien implementiert, die unsere Haltung für uns, unsere Mitarbeitenden und für unsere Lieferanten ausdrücken. Insbesondere die Verhaltensgrundsätze der Hoffman SE (PDF) und der Hoffmann SE Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner (PDF) sind dabei relevant. Letzterer verpflichtet unsere Lieferanten und Geschäftspartner zur Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards. Für uns als Hoffmann SE bedeutet das einen maßgeblichen Beitrag zum nachhaltigen Handeln in der Lieferkette.

So haben wir ein angemessenes Risikomanagement eingerichtet und führen regelmäßig Analysen durch, um mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren. Mit Hilfe von angemessenen Präventionsmaßnahmen beugen wir zudem menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern vor.

Das Beschwerdeverfahren

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.

Wie können Beschwerden und Hinweise eingereicht werden?

Beschwerden und Hinweise können online mit Hilfe unseres Hinweisgebersystems mitgeteilt werden:

Zum Hinweisgebersystem

Was passiert mit den Beschwerden und Hinweisen?

Nach Eingang der Beschwerden und Hinweise werden diese geprüft und an die zuständigen Personen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Im Anschluss suchen wir nach Möglichkeit den Kontakt mit der hinweisgebenden Person, um den Sachverhalt zu erörtern und notwendige Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts einleiten zu können. Weitere Einzelheiten zum Ablauf können unserer Verfahrensordnung entnommen werden.

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