Persönliche Schutzausrüstung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, die Gesundheit von Mitarbeitern vor potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen und das Leistungsvermögen zu erhalten. Sie kommt zum Einsatz, wenn während der Arbeitszeit die Gefahr von Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht, die nicht durch andere technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert werden können. Zu den kollektiven technischen Maßnahmen gehört die Gefahrenvermeidung. Im Rahmen einer arbeitsorganisatorischen Maßnahme wird die Gefahreneinwirkung vom Menschen getrennt oder zeitlich auf ein Mindestmaß begrenzt.

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Umfassender Schutz von Kopf bis Fuß

Die einzelnen Elemente der persönlichen Schutzausrüstung können abhängig vom beruflichen Umfeld alle Bereiche des Körpers von Kopf bis Fuß schützen, angefangen beim Kopf- und Gesichtsschutz sowie dem Atemschutz über Schutzkleidung und Handschuhe bis hin zum Fußschutz. Atemschutzmasken schützen beispielsweise vor giftigen Gasen. Spezielle Schutzhandschuhe ermöglichen das sichere Arbeiten mit scharfkantigem Material oder Chemikalien und Arbeitsschuhe stellen einen optimalen Schutz vor herabfallenden Gegenständen oder spitzen Objekten auf dem Boden sicher.

Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Bereichen der persönlichen Schutzausrüstung:

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und den Schutz seiner Mitarbeiter zu sorgen. Er hat die Aufgabe, Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Gefährdungsbeurteilung

Bevor die geeignete persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter ausgewählt werden kann, ist eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung notwendig. Dabei wird der jeweilige Arbeitsplatz analysiert:

  • Welcher Art von Gefahren sind die Mitarbeiter ausgesetzt?
  • Welche Einsatz- und Umgebungsbedingungen herrschen vor?
  • Sind die Mitarbeiter in einer entsprechenden gesundheitlichen Verfassung, um die PSA benutzen zu können?

Kollektive und individuelle Schutzmaßnahmen

Nach der Gefahrenevaluierung haben Arbeitgeber die Pflicht, zunächst technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko für Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Sind darüber hinaus weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, kommt die persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die zu ihrer Sicherheit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, die Beschäftigten in der korrekten Benutzung der PSA zu schulen. Bereiche im Betrieb oder im Freien (z. B. auf Baustellen), in denen PSA notwendig ist, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Der Arbeitgeber hat auch die Pflicht, die persönliche Schutzausrüstung zu reinigen, zu warten, zu reparieren und ggf. zu ersetzen, damit sie jederzeit in einwandfreiem Zustand ist. Außerdem muss er den Sicherheitsbeauftragten im Betrieb in den gesamten Prozess einbeziehen.

Unser kompetentes Team aus PSA-Spezialisten unterstützt Sie gerne bei der Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung für Ihr Unternehmen, von der Gefährdungsanalyse über Produkttragetests bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Haben Sie Fragen? Unsere Experten helfen gerne jederzeit weiter:

PSA-Risikokategorien

Persönliche Schutzausrüstung existiert in drei Risikokategorien, die sich sowohl in ihrer Schutzwirkung als auch in den erforderlichen Prüfverfahren unterscheiden.

Kategorie I

  • Wirksamkeit: einfache PSA zum Schutz gegen minimale Gefahren
  • Prüfverfahren: ohne externe Prüfung, mit CE-Kennzeichen
  • Beispiele: Handschuhe für Gartenarbeit, Schutzbrillen gegen Sonneneinstrahlung, Wintermützen

Kategorie II

  • Wirksamkeit: PSA zum Schutz vor mittleren Risiken
  • Prüfverfahren: CE-Kennzeichnung, Prüfung durch zertifiziertes Labor und Typenzulassung einer zur Ausstellung von Zertifizierungen berechtigten Stelle
  • Beispiele: Schutzhelme, Schweißerschutzhandschuhe, Bügelbrillen

Kategorie III

  • Wirksamkeit: komplexe PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden
  • Prüfverfahren: CE-Kennzeichnung, Laborprüfung, Typenzulassung, interne jährliche Fertigungsprüfung und Identitätscode der notifizierten Stelle neben dem CE-Kennzeichen
  • Beispiele: Geräte zur Absturzsicherung, Flammschutzkleidung, Atemschutzgeräte

Hoffmann Group: Der Spezialist für persönliche Schutzausrüstung

Die Erhaltung und Sicherung von Gesundheit und Leistungsvermögen der Menschen am Arbeitsplatz ist eine große Aufgabe. Unser PSA-Sortiment der besten Qualitätsmarken für Schutz von Kopf bis Fuß und ein engagiertes Fachberatungsteam unterstützen Sie optimal bei dieser Herausforderung. Gemeinsam erarbeiten wir eine passende Lösung.

Bei der Hoffmann Group erhalten Sie alles aus einer Hand. Unsere über 100-jährige Erfahrung in der Kundenberatung und als Branchenspezialist setzen wir ein, um Ihr Unternehmen zu einem der sichersten Orte der Welt zu machen . Unser kompetentes Team aus über 60 PSA-Spezialisten besitzt das nötige Fachwissen zu den jeweiligen Schutzwirkungen sowie den gesetzlichen Regelungen und Normen. Sie überblicken das Angebot am PSA-Markt und unterstützen Sie beim Einkauf und der Verbesserung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Wir begleiten Sie professionell von der Gefährdungsanalyse über die Produktauswahl und Tragetests bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Ihre Vorteile:

  • Umfangreiche Auswahl an persönlicher Schutzausrüstung von Kopf bis Fuß
  • Herstellerunabhängige, kompetente und individuelle Beratung vor Ort
  • Leistungsstarke Logistik für zuverlässige Versorgung

Die wichtigsten übergeordneten Normen im Überblick

Seit dem 21. April 2018 gilt die neue PSA-Verordnung 2016/425 verbindlich. Sie ersetzt die bis dato gültige PSA-Richtlinie 89/391 EWG. Ab diesem Zeitpunkt wird PSA nur noch nach der neuen Verordnung zertifiziert. Für Anwender von persönlicher Schutzausrüstung ändert sich wenig. Hersteller müssen sich in Zukunft jedoch strengeren und regelmäßigeren Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitätssicherung und -kontrolle unterziehen. Darüber hinaus müssen die neue CE-Kennzeichnung und die Schutzwirkung auf allen Produkten sowie auf den Umverpackungen angebracht werden.

Zudem definiert das Arbeitsschutzgesetz die Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Über diese übergeordneten Standards hinaus finden für jeden Bereich der persönlichen Schutzausrüstung spezifische nationale und europäische Normen Anwendung.

Diese finden Sie auf unseren weiterführenden Seiten:

Kopf- und Gesichtsschutz
Augenschutz
Gehörschutz
Atemschutz
Handschutz
Fußschutz
Arbeitskleidung
Schutzkleidung
Absturzsicherung
Hautschutz & Erste Hilfe

Häufige Fragen zu persönlicher Schutzausrüstung

1. Was heißt „persönliche Verwendung“?
Unternehmen sollten ihren Mitarbeiter grundsätzlich personenbezogene Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen. Das hat vor allem hygienische, aber auch ergonomische Gründe. Die PSA sollte auf jeden Mitarbeiter individuell zugeschnitten sein, beispielsweise bei Schuhen, Schutzkleidung oder Atemschutzgeräten. In einigen Fällen ist auch eine Verwendung durch mehrere Personen möglich, etwa bei Rettungs- und Warnwesten. Diese Komponenten müssen jedoch nach jeder Verwendung gemäß den Herstellerangaben und den DGUV Regeln 112-139 bis 112-201 gereinigt und desinfiziert werden. Chemikalienvollschutz-Anzüge sind dagegen Einwegartikel.

2. Wer übernimmt die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung?
Der Arbeitgeber trägt die Kosten, da die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung gesetzlich vorgeschrieben ist.

3. Müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Verwendung von PSA einweisen?
Ja. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor der ersten Benutzung darin zu schulen, die PSA richtig anzuwenden. So lernen die Mitarbeiter, die persönliche Schutzausrüstung richtig an- und abzulegen, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einzusetzen sowie in Gefahrensituationen korrekt zu reagieren. Die Angestellten sollten zudem wissen, auf welche eventuellen Mängel sie achten müssen, wenn sie die Schutzausrüstung vor Gebrauch prüfen. Wie oft und ob eine Unterweisung stattfinden muss, ist abhängig von der Kategorie der jeweiligen PSA.

Haben Sie Fragen? Wünschen Sie eine PSA Beratung?

Bei der Hoffmann Group erhalten Sie alles aus einer Hand:

  • Wir beraten Sie individuell
  • Gefährdungsanalyse, Hilfe bei der Produktauswahl, Tragetests, Schulungen und spezielle Serviceangebote (Handschuhpläne, Hautschutzpläne)

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