Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Stahl verzinkt 11,84m

Artikel-Nr.: 520130
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Produktdetails

Technische Daten

Leiternzüge mehrzügig
mit Rückenschutz ja
Produktart Steigleiter

Identifikationsnummern & Klassifikationen

Artikelnummer 520130
EAN / GTIN 4031405934917
Herstellernummer 520130

Beschreibung

Beschreibung:

  • Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz besondere Vorschriften.
  • Unabhängig von der Steighöhe gilt:
  • Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z.B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u.a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
  • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit erbracht werden
  • Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt
  • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
  • An ungesicherten Ausstiegsebenen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
  • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100–400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm
  • Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
  • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden.
  • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
  • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein
  • Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
  • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)

Merkmal:

  • Außenbreite: 520 mm
  • Bauart: Mehrzügig
  • Holmhöhe: 60 mm
  • Leiterlänge inkl. Ausstiegsholm: 11840 mm
  • Material: Stahl verzinkt
  • Montage notwendig: Mit Werkzeug zu montieren
  • Steighöhe: 10640 mm
  • Tritt-Ausführung: Sprossen
  • Verwendungszweck: Bauliche Anlagen
  • Wandabstand: 200 mm

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