Begrenzte Menge. Entlastung für den Beförderer. Bei bestimmten Stoffen wurde eine Mengengrenze festgelegt, ab welcher die verpflichtende Kennzeichnung gelockert wurde. Ist die Menge unter dieser Grenze, ist es ausreichend, wenn das Gefahrgut mit dem Kennzeichen „Begrenzte Menge“ versehen wird.