Verbandsmaterial

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    Pflasterspender und Verbandmaterial für alle Fälle

    Ein falscher Griff, eine unüberlegte Bewegung: kleine Arbeitsunfälle sind rasch geschehen. Verbandsmaterial zur Behandlung kleiner Verletzungen oder zur Erstversorgung schwerwiegenderer Unfälle ist ein Muss in jedem Betrieb. Basisausstattung ist in der Regel vorhanden und sollte regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft werden. Mit einem Erste-Hilfe-Nachfüllset stocken Sie Ihr medizinisches Equipment mit Materialien wie Pflasterspendern auf, ohne einen kompletten Verbandkasten kaufen zu müssen. Das spart Geld. Zur Erstversorgung bei Schnitten oder Verletzungen durch spitze Gegenstände ist ein kompakter Pflasterspender unerlässlich. Eine Befüllung mit verschiedenen Pflastertypen ist möglich. Die Entnahme einzeln verpackter Pflaster ermöglicht das Maximum an Hygiene. Der Pflasterspender kann an einem zentralen Ort im Betrieb an der Wand angebracht werden. Im Online-Shop der Hoffmann Group finden Sie eine große Auswahl an Schutzausrüstung. Hautschutz und Handdesinfektion dürfen hierbei nicht fehlen.

    Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb ist Pflicht!

    Eine Erste-Hilfe-Grundausstattung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt für die Arbeit im Betrieb und im Außendienst. Die Vorschriften richten sich nach der Art und Größe des Unternehmens. Die Arbeitsstättenrichtlinie unterscheidet zwischen Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, Verwaltungs- und Handelsbetrieben und Baustellen. Es gibt zwei unterschiedliche Verbandkästen: den kleinen DIN 13157 Verbandkasten und den großen DIN 13169 Verbandkasten. Statt eines großen können übrigens auch zwei kleine Verbandkästen verwendet werden.

    Welchen Verbandkasten brauche ich?

    Diese Vorschriften gelten für Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe:

    • 1 – 20 Beschäftigte: 1 DIN 13157 Verbandkasten
    • 21 – 100 Beschäftigte: 1 DIN 13169 Verbandkasten
    • 101 – 200 Beschäftigte: 2 DIN 13169 Verbandkästen
    • Für je 100 weitere Beschäftigte: jeweils 1 weiterer DIN 13169 Verbandkasten

    Diese Vorschriften gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe:

    • 1 – 50 Beschäftigte: 1 DIN 13157 Verbandkasten
    • 51 – 300 Beschäftigte: 1 DIN 13169 Verbandkasten
    • 301 – 600 Beschäftigte: 2 DIN 13169 Verbandkästen
    • für je 300 weitere Beschäftigte: jeweils 1 zusätzlicher DIN 13169 Verbandkasten
    Diese Vorschriften gelten auf Baustellen:
    • 1 – 10 Beschäftigte: 1 DIN 13157 Verbandkasten
    • 11 – 50 Beschäftigte: 1 DIN 13169 Verbandkasten
    • 51- 100 Beschäftigte: 2 DIN 13169 Verbandkästen
    • Für je 50 weitere Beschäftigte: Jeweils 1 weiterer DIN 13169 Verbandkasten

    Welches Verbandsmaterial gehört in die Ausstattung?

    Augenkompresse, Dreiecktuch, Einmalhandschuh, Erste-Hilfe-Broschüre, Erste-Hilfe-Schere, Fingerkuppenverband, Fingerverband, kleine Fixierbinde, große Fixierbinde, Folienbeutel, Heftpflaster, Inhaltsverzeichnis, Kältesofortkompresse, Kompresse, Pflasterstrips klein, Pflasterstrips groß, Rettungsdecke, Verbandpäckchen klein, Verbandpäckchen mittel, Verbandpäckchen groß, Verbandtuch, Vliesstofftuch und Wundschnellverband müssen in den Verbandkasten. Die Menge der einzelnen Materialien ist vorgeschrieben und richtet sich nach dem kleinen DIN 13157 oder dem großen DIN 13169 Verbandkasten.

    Den Zuständigen bestimmt der Betrieb

    Jeder Betrieb regelt die Zuständigkeit für die Erste-Hilfe-Ausstattung selbst. Am besten beauftragen Sie einen festen Ansprechpartner wie einen Sicherheitsbeauftragten oder Betriebsarzt. In jedem Fall sollte der Zuständige ein fachkundiger Ersthelfer sein. Der Standort des Erste-Hilfe-Kastens sollte jedem Mitarbeiter bekannt sein. Im Idealfall wird der Zuständige sofort informiert, wenn Material entnommen wird. Dann kann dieser entsprechend handeln und Verbandsmaterial nachkaufen. Der Ersthelfer muss sich mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Die Fortbildung zur Ausbildung und Auffrischung für Ersthelfer besteht aus neun Unterrichtseinheiten. Zu den praktischen Inhalten zählen Grundlagen wie stabile Seitenlage, Wiederbelebung und das Anlegen eines Druckverbands.

    So überprüfen Sie den Verbandkasten

    Im Internet finden Sie praktische Checklisten zum Ausdrucken. Punkt für Punkt gehen Sie diese Liste am besten zu zweit durch. Vorhandene Materialien können Sie abhaken, fehlende Teile sollten Sie auf einem Zettel notieren. Bei der Überprüfung sollten Sie ebenfalls auf das Verfallsdatum achten. Abgelaufene Ausstattung gehört in den Müll. Gesetzliche Vorgaben zur Häufigkeit der Überprüfung gibt es nicht. Das liegt in der Verantwortung des einzelnen Betriebs. Ein fester Kontrollrhythmus stellt sicher, dass die Überprüfung nicht vergessen wird.

    Pflasterspender und Verbandsmaterial bei der Hoffmann Group nachbestellen

    Unser Angebot an Verbandkasten-Nachfüllsets mit Materialien wie Pflasterspendern ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Im Online-Shop der Hoffmann Group erwartet Sie ein breitgefächertes Angebot an Erste-Hilfe-Artikeln nach DIN 13169, DIN 13157 und DIN 13164. So können Sie einzelne Materialien wie Kompressen, Wundreiniger und Pflaster bequem online bestellen. Praktische Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandkästen für Betriebe oder KFZ gibt es ebenfalls, wenn Sie Ihre Grundausstattung aufstocken möchten. Wir liefern schnell und zuverlässig. Bereits in wenigen Tagen ist Ihr Verbandkasten wieder komplett.

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