Augen (und Ohren) auf! So geht Lärmschutz heute

Geräuschpegel und die Risiken in der Werkstatt

Beim Thema Lärmschutz wollen wir bei Ihnen in keinem Fall auf taube Ohren stoßen! Als Metaller kennen Sie gut die Geräuschkulisse, die beim Trennen und Schleifen entsteht. Die auf das Ohr wirkenden Lärmpegel erreichen nicht selten Dezibel-Werte, die das Gehör schädigen. Die Folge: Ihre Mitarbeiter drohen zu erkranken – im schlimmsten Fall dauerhaft. Um das zu verhindern, müssen Sie als Meister an Ihren Schleifarbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung der Lärmeinwirkung durchführen. Sollten die gemessenen Lärmpegel in der Werkstatt die Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung übersteigen, ist die Arbeit sofort zu unterbrechen. Dann heißt es: Auslöser suchen, Ursache abstellen und Schutzmaßnahmen umsetzen. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Vorschriften zum Lärmschutz vor und legen die Notwendigkeit einer Gefahrenbeurteilung dar. Zudem erfahren Sie mehr über das STOP-Prinzip und warum die Umsetzung lohnt!

Arbeitsschutzgesetz: Aufmerksames Zuhören minimiert Risiken

Verpflichtend für alle Arbeitgeber ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz. Paragraph 5 zeigt Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit und bezieht auch Lärm mit ein. Weiteres wichtiges Regelwerk zum Schutz vor Lärm bei allen Tätigkeiten im Bereich Trennen und Schleifen ist § 8 der sogenannten „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ in kurz auch LärmVibrationsArbSchV genannt. Des Weiteren finden sich in der DGUV Information 209-023 wichtige Hinweise zum Lärmschutz. Die Faktensammlung Lärmschutz-Informationsblatt LSI 01-200 geht auf die Geräuschminderung an Arbeitsplätzen ein.

Mit wenigen Maßnahmen zu weniger Lärmbelastung

Sie machen als Meister in Ihrer Werkstatt nichts verkehrt, wenn Sie davon ausgehen, dass es beim Schleifen und Trennschleifen mit Hand- oder Winkelschleifer immer lauter zugeht, als es der Gesetzgeber zulässt. Arbeitsschutzexperten gehen davon aus, dass bei elektrisch angetriebenen Winkelschleifern Lärm-Bereiche zwischen 85 und 95 dB(A) auftreten. Für Sie und Ihre Kollegen heißt das: Arbeiten ohne Gehörschutz ist tabu. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, orientieren Sie sich zunächst am besten an den technischen Informationen des Geräte-Herstellers. Zwar lässt sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte nicht zu 100 % ermitteln, aber er diese Werte bieten einen groben Richtwert für Ihre Werkstatt. Als Werkstattmeister können Sie – im Auftrag Ihres Arbeitgebers – zudem mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes betraut sein. Diese Analyse dient der Festgestellung, ob und in welchem Maß Ihre Kollegen im Werkstattalltag Lärm ausgesetzt sind oder sein können. Da bei Schleifarbeiten – wie eingangs erwähnt – von solchen Belastungen auszugehen ist, müssen Sie mittels der Analyse alle ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter beurteilen. Und auch wenn sich die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte in Metallwerkstätten zumeist nicht sicher ermitteln lassen, sollten Sie als verantwortlicher Meister den Umfang der Exposition durch Messungen feststellen.

Die Gefährdungsbeurteilung bei Exposition der Beschäftigten durch Lärm umfasst:

  • Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm
  • die Auslösewerte und Expositionswert
    • Untere Auslösewerte:
      Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8 h = 80 dB (A)
      Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 135 dB (C)
    • Obere Auslösewerte bzw. maximal zulässige Expositionswerte:
      Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8 h = 85 dB (A)
      Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB (C)

  • Die Verfügbarkeit alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen (Substitutionsprüfung).
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu.
  • Die zeitliche Ausdehnung der beruflichen Exposition über eine Achtstundenschicht hinaus
  • Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Gehörschutzmitteln
  • Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören.
  • Herstellerangaben zu Lärmemissionen.

Beurteilen Sie im Anschluss die Gefährdungen in Ihrer Werkstatt und führen Sie diese später mit der Gefährdungsanalyse für Vibration zusammen. Mehr dazu finden Sie auf der Informationsseite zur Hand-Arm-Vibration.

Beachten Sie hier eventuelle Wechselwirkungen. Bedenken Sie im Rahmen des Arbeitsschutzes auch, dass Ihre Mitarbeiter Tätigkeiten ausüben, die hohe Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern. Hinterfragen Sie jeden Mitarbeiter regelmäßig, wie störend sich der Lärm auf seine Konzentration und damit Sicherheit auswirken kann.

Dokumentieren Sie alle Erkenntnisse zur Gefährdungsbeurteilung und wiederholen Sie diese, wenn es in Ihrer Werkstatt Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen gibt. Sie tragen damit einen maßgeblichen Anteil zum Arbeitsschutz bei, aber auch zur Gesundheit und zum Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter.

Das sind die häufigsten Risiken in Werkstätten:

  • Lärmintensive Arbeitsverfahren wie Trennschleifen
  • Lärmintensive Arbeitsmittel wie Winkelschleifer
  • Lärmexpositionen durch Nebenarbeitsplätze wie Standbohrmaschinen oder Fräsen
  • Schallpegelerhöhungen durch Reflexionen
  • Umgebungslärm auf Industriebaustellen mit vielen Parallelgewerken

STOP – dieser Name ist Programm

Das sogenannte STOP-Prinzip steht für die Rangfolge von Schutzmaßnahmen, an die auch Sie bzw. Ihr Unternehmen mit Blick auf Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen gebunden sind.

STOP steht im Detail für:


S - Substitution

T - Technische Schutzmaßnahmen

O - Organisatorische Schutzmaßnahmen

P - Persönliche Schutzmaßnahmen

Für Sie als verantwortlicher Meister bedeutet das, alle Maßnahmen wie folgt umzusetzen:

  • Gestalten Sie Ihre Arbeitsverfahren so, dass keine Gefährdung vorhanden ist. Prüfen Sie die eingesetzten Geräte auf Funktionalität und mögliche Gefahrenquellen (Stichwort: nicht mehr intakte Scheiben).
  • Schalten Sie die Gefährdungen aus oder bemühen Sie sich um deren Minderung bzw. nutzen Sie Schutzeinrichtungen (z. B. Abdeckungen am Winkelschleifer, Schallschutz).
  • Werfen Sie einen Blick auf die Arbeitsbelastung der Kollegen bei Trenn- und Schleifarbeiten. Können die Arbeiten verkürzt bzw. effizienter gestaltet werden? Lässt sich der Prozess anpassen, um die Exposition zu verringern? Kann eine andere Technik zur Entlastung führen?
  • Kontrollen Sie die persönliche Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeiter nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf Funktionalität. Sind Brillen frei von Rissen? Sind Mund-Nasen-Masken noch funktional? Sind die Handschuhe noch intakt? Passt der Gehörschutz und schützt er ausreichend?

Die Anwendung der STOP Prinzipien hilft Gefahren am Arbeitsplatz zu mindern und leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sowie deren Gesundheit und Wohlbefinden.

Wichtig: Hintergrundwissen STOP

  • Substitution

    bezeichnet die wirksamste Schutzmaßnahme. Diese beschreibt den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Gefahrstoff oder Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung. Über eine Gefährdungsbeurteilung lassen sich die Möglichkeiten einer Substitution beurteilen.

  • Technische Schutzmaßnahmen

    folgen auf die Substitution, wenn diese Gefahren nicht ausreichend minimiert. So können z. B. räumliche Trennungen für mehrere Arbeitsplätze, an denen Schleifarbeiten ausgeführt werden, realisiert werden. Zudem können z. B. für Schleifprozesse stationäre oder mobile Absauganlagen installiert werden. Auch gesonderte raumlufttechnische Anlagen für Werkstätten, in denen viele Schleifarbeiten vorliegen, zählen zu technischen Schutzmaßnahmen. Dabei entscheidet der vorliegende Gefahrenstoff, der bei Absaugungen zum Einsatz kommt. Beim Trennen, Schleifen und Polieren von Metallen liegen andere Risiken vor, als bei der Arbeit mit z. B. flüchtigen toxischen Substanzen. Das vorliegende Gefahrenpotenzial des zu bearbeitenden Materials bestimmt also mit, ob „geschlossene, halboffene oder offene“ Absaugsysteme mit diversen Spezialausführungen zum Einsatz kommen müssen.

  • Organisatorische Schutzmaßnahmen

    greifen in der Folge als nächste organisatorische Schutzmaßnahmen, wenn die erst genannten Maßnahmen nicht oder nur zu ungenügendem Erfolg führen. Sie zielen darauf ab, dass Schutzmaßnahmen nachhaltig ausreichend sind. Beispielhaft zählen Wartungspläne und Sicherheitsbegehungen dazu, aber auch Pläne zur Reduzierung der Exposition oder Minimierung wechselseitiger Belastungen.

  • Persönliche Schutzmaßnahmen

    fokussieren in jedem Fall das Tragen von Atemschutz, unabhängig ob es sich um kurzzeitige Tätigkeiten mit hoher Exposition oder unregelmäßiges Arbeiten mit gelegentlicher Exposition handelt. Auch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung ist unerlässlich.

Wie Sie Ihre Mitarbeiter für den Eigenschutz sensibilisieren

Als Meister tragen Sie viel Verantwortung. Machen Sie deshalb den Arbeitsschutz zum integrativen Bestandteil Ihres Werkstattalltags und achten Sie darauf, dass Ihr Wissen immer auf dem aktuellsten Stand ist. Gespräche mit Ihren Kollegen können helfen, Belastungen zu evaluieren und den Wissenstand jedes einzelnen mit Blick auf die Sicherheit am Arbeitspatz zu prüfen. Im Bedarfsfall schulen Sie die Mitarbeiter nach. Achten Sie auch immer auf die nötige Sensibilisierung zur Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung und dem Eigenschutz.

Gefahrenposter PSA

Unser Poster vermittelt Ihnen einen ganzheitlichen Überblick zum Thema Arbeitsschutz – Hand-Arm-Vibrationen inklusive. Sie können den Poster unkompliziert downloaden.

Kostenloser Guide PSA

Der kostenfreie Guide „So bleiben Staub, Lärm und Vibration beim Trennen und Schleifen folgenlos“ bietet Details zur Entstehung der Hand-Arm-Vibration und wie sich diese wirksam reduzieren lassen.

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