Sicheres Arbeiten mit dem richtigen Atemschutz

Optimaler Schutz vor Partikeln und Gasen

Pro Tag atmet ein Erwachsener etwa 25.000 Mal, das sind ca. 18 bis 20 Atemzüge pro Minute. Damit der Organismus gesund bleibt, ist saubere Luft lebensnotwendig. Deren Bedeutung wissen wir jedoch meist erst dann zu schätzen, wenn sie nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung steht bzw. durch Gefahrstoffe belastet und verunreinigt ist. Diese Gefahrstoffe können bei verschiedenen Arbeitsprozessen auftreten. Es handelt sich dabei um feinste Partikel, Gase oder Dämpfe. Gelangen sie an die Schleimhäute oder in die Lunge, schädigen sie den Körper und können im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen.

Die gefährdenden Stoffe werden in zwei Kategorien eingeteilt:

1. Partikel: Zu den Partikeln zählen einerseits trockene Stäube wie Fasern, Feinstaub oder Rauch, andererseits hygroskopische Stäube wie Kristalline, Salze, Sporen, Keime oder Aerosole.

2. Gase: Zur Gruppe der Gase und Dämpfe gehören frei schwebende Moleküle wie Ozon sowie wasserlösliche, fettlösliche, saure oder basische Gase und Dämpfe.

Mit einem geeigneten Atemschutz lassen sich viele dieser Stoffe aus der Luft filtern. Wann Atemschutzgeräte in einem Betrieb notwendig sind, behandelt die DGUV-Regel 112-190 (bisher: BGR/GUV-R 190).

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So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter

Schutz vor Partikeln

Schutz vor Partikeln bieten Partikelfiltermasken . Sie sind als Einwegmasken in den folgenden Varianten erhältlich:

  1. Faltbar: Praktisch zur Mitnahme durch flach faltbaren Maskenkörper
  2. Vorgeformt: Einfache Anwendung durch vorgeformten Maskenkörper

Diese Schutzmasken kommen unter anderem beim Schleifen von Mauerwerk, Eisen oder Farben sowie bei der Verarbeitung von Glas- und Mineralfasern oder Asbest zum Einsatz.

So legen Sie die Partikelfiltermaske richtig an:

Schutz vor Gasen/Dämpfen und Partikeln

Mehrwegmasken

Um sich vor Gasen und Dämpfen zu schützen, benötigen Sie spezielle Gasmasken. Diese Mehrwegmasken kommen bei häufiger Anwendung sowie längeren Tragezeiten zum Einsatz und existieren in zwei Varianten:

3 Halbmasken: stabiler Maskenkörper, der Mund und Nase umschließt
4 Vollmasken: Atemschutzmaske mit zusätzlichem Gesichtsschutz

Sollen die Masken zusätzlich vor Partikeln schützen, sind Kombinationsfilter die richtige Wahl. Hier sind Partikel- und Gasfilter in einem Filtergehäuse integriert, wobei der Partikelfilter räumlich stets vor dem Gasfilter angeordnet ist.

Atemunterstützende Systeme

Für lange Tragezeiten sowie anspruchsvolle Arbeitsbereiche gibt es atemunterstützende Systeme. Sie gliedern sich in zwei Kategorien:

5 Gebläseatemschutz-Systeme: Filterung der Umgebungsluft ohne Atemwiderstand (O2-Gehalt > 17 %)
6 Druckluftsysteme: saubere Luftzufuhr bei Sauerstoffmangel (O2-Gehalt ≤ 17 %)

Atemunterstützende Systeme sind ebenfalls mit einem Kombinationsfilter erhältlich.

Sie sind als Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Unternehmen für die jährliche Unterweisungen zuständig? In diesem Video sind alle Aspekte berücksichtigt, die nach Richtlinie der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) im Rahmen der jährlichen Unterweisung für den Atemschutz benötigt werden.

Filterfluchthauben und Gasmessgeräte

Darüber hinaus umfasst die persönliche Schutzausrüstung in diesem Bereich sogenannte Filterfluchthauben . Sie sorgen im akuten Notfall für einen ausreichenden Schutz, etwa wenn plötzlich Partikel- oder Gasgefahren auftreten. Zudem warnen Gasmessgeräte den Träger, wenn die Grenzwerte bestimmter gefährlicher Gase oder Dämpfe überschritten werden.

Haben Sie Fragen? Unsere Experten helfen gerne jederzeit weiter:

Spezielle Anforderungen an Schutzmasken

Filterklassen bei Staubschutzmasken

Feinstaub-Partikel und Aerosole in der Atemluft sind kaum sichtbar und daher ein großes Gesundheitsrisiko im Arbeitsumfeld. Nach §2 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) an, ab welcher Schadstoffkonzentration eine Atemschutzmaske getragen werden muss. Je nach Schutzstufe und Gesamtleckage, die Filterdurchlass und Undichtigkeiten an Gesicht und Nase bezeichnet, werden Partikelfilter in die folgenden drei Klassen eingeteilt:

  • FFP 1: Schutz vor ungiftigen, aber die Schleimhaut reizenden Partikeln und Schadstoffen
  • FFP 2: bei gesundheitsschädlichen Partikeln und Schadstoffen (Stäube, Rauch, Aerosole)
  • FFP 3: bei gesundheitsschädlichen, giftigen Partikeln sowie krebserregenden, radioaktiven Schadstoffen (Viren, Bakterien, Pilzsporen).

Filterklassen und Kennzeichnung bei Gasmasken

Auch Gas- und Kombinationsfilter werden in drei Filterklassen eingeteilt:

  • Filterklasse 1: für Schadstoff-Grenzwerte unter 0,1 Vol. %
  • Filterklasse 2: für Schadstoff-Grenzwerte von 0,5 Vol. %, entspricht Vollmasken und Gebläsesystemen
  • Filterklasse 3: für Schadstoff-Grenzwerte ab 1,0 Vol. %, entspricht Gebläsesystemen oder Absauganlagen.

Darüber hinaus geben die farblichen Markierungen und die Buchstaben auf den Masken Auskunft darüber, gegen welche Arten von Gasen der Atemschutz wirkt. Sie erleichtern die Orientierung am Arbeitsplatz.

Einige Beispiele:

  • „E“ in Gelb: Schwefeloxid, Chlorwasserstoff und andere saure Gase
  • „Hg“ in Rot: Quecksilber
  • „K“ in Grün: Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate

Das geeignete Atemschutzgerät auswählen

Grundsätzliche Auswahlkriterien für die richtige Wahl des Atemschutzes sind das Anwendungsgebiet und die dort entstehenden Partikel und Gase. Hierbei helfen Übersichtsseiten, welche die jeweiligen Tätigkeiten und potenziellen Gefahren detailliert auflisten und entsprechende Empfehlungen zu erforderlichen Filterklassen geben:
Zur Übersicht und Auswahlhilfe

Darüber hinaus können Sie in einer persönlichen Beratung durch die PSA-Experten der Hoffmann Group weiterführende Informationen erhalten.

Wie lässt sich nun die optimale Maske wählen?
Ein Beispiel: Beim Spritzen können Mitarbeiter verschiedene Arten von Lacken verwenden. Handelt es sich um lösemittelhaltige Lacke, empfiehlt sich ein Atemschutzgerät der Filterklasse P3 mit der Kennzeichnung „A“ für organische Gase und Dämpfe, deren Siedepunkt oberhalb von 65 °C liegt.
Isocyanathaltige Lacke erfordern dagegen eine Schutzmaske der Klasse P3 mit den Kennzeichnungen „A“, „B“, „E“ und „K“. Dabei steht „B“ für anorganische Gase und Dämpfe. „E“ schützt vor sauren Gasen und „K“ vor Ammoniak.
Setzt der Mitarbeiter lediglich Wasserlacke ein, die schwach lösemittelhaltig sind, reicht eine Atemschutzmaske mit der Kennzeichnung „A“. Grundlage dieser Empfehlungen ist die DGUV-Regel 112-190 zur Benutzung von Atemschutzgeräten.

Produktauswahl und Beratung bei der Hoffmann Group

Quality driven since 1919 – das ist der Anspruch der Hoffmann Group. Unser Produktportfolio im Bereich persönlicher Schutzausrüstung umfasst Atemschutzgeräte namhafter Hersteller von höchster Qualität. Ob Partikelfiltermasken, Halb- und Vollmasken, Gebläseatemschutz , Filterfluchthauben oder Gasmess- und Gaswarngeräte – für jedes Anwendungsgebiet finden Sie bei uns das passende Produkt.

Wenn Sie Unterstützung bei der Ausstattung Ihres Betriebs benötigen, stehen Ihnen unsere PSA-Spezialisten gerne zur Seite. Sie kennen die gesetzlichen Vorgaben und überblicken die Vielzahl an Herstellern und Modellen. Darüber hinaus begleiten wir Sie auf Wunsch bei Gefährdungsanalysen, Tragetests und Mitarbeiterschulungen.

Gesetzliche Vorschriften zum Atemschutz

Atemschutzmasken werden nach der PSA-Richtlinie in der Kategorie 3 „Tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden“ eingeordnet. Die Benutzung von Atemschutzgeräten regelt in Deutschland die DGUV-Regel 112-190. Darüber hinaus müssen die Geräte je nach Anwendungsgebiet weitere gesetzliche Vorgaben einhalten. Hierzu zählen:

  • EN 143 für Partikelfilter
  • EN 14387 für Gas- und Kombinationsfilter
  • EN 149 für filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
  • EN 405 für filtrierende Halbmasken mit Ventil zum Schutz gegen Gase oder Partikel
  • EN 140 für Halbmasken
  • EN 136 für Vollmasken
  • EN 12941 für Gebläsefiltergeräte mit Haube oder Helm
  • EN 403 für Filter-Fluchtgeräte (z. B. bei Brand)

Häufige Fragen zum Atemschutz

Wann muss ein Filter gewechselt werden?

Die Einsatzdauer von Atemfiltern ist von vielen Faktoren abhängig, vor allem von der Schadstoffkonzentration, der Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie der Atemleistung des Anwenders. Das Ende der Gebrauchsdauer von Gasfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Gase eingesetzt werden, ist an Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinungen bei der Einatmung zu erkennen. Das Ende der Gebrauchsdauer von Partikelfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Partikel eingesetzt werden, macht sich durch den Anstieg des Einatemwiderstandes bemerkbar. Partikelfilter gegen radioaktive Stoffe, Sporen, Bakterien, Viren und proteolytische Enzyme sollten Sie, unabhängig vom Sättigungsgrad, nur einmal verwenden. AX-Filter gegen organische Gase und Dämpfe sind nicht länger als eine Schicht (d. h. acht Stunden) zu verwenden. Auf allen Filtern oder deren Verpackung ist ein Verfallsdatum aufgedruckt. Spätestens dann oder sechs Monate nach Öffnen der Originalverpackung sind die Filter nicht mehr als Schutz vor gefährlichen Stoffen einzusetzen.

Gibt es eine Tragezeitbegrenzung von Atemschutzgeräten?

Die genaue Tragedauer ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, in die auch ein Arbeitsmediziner eingebunden werden sollte. Der Arbeitgeber muss durch technische und organisatorische Maßnahmen versuchen, die Schadstoffbelastung so weit wie möglich einzugrenzen. Der Atemschutz sollte dann so stark wie nötig, die Belastung, etwa durch das Gewicht des Geräts, so klein wie möglich sein. Detaillierte Hinweise zur Tragezeitbegrenzung finden sich in der DGUV-Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“.

Dürfen Mitarbeiter mit einem Bart Vollmasken tragen?

Aufgrund des Barts kann es im Bereich der Dichtlinien zu Leckagestellen kommen. Personen mit Bärten sind deshalb als Träger von Vollmasken nicht geeignet. Durch Tests wurde festgestellt, dass über die Leckagen entweder Luft aus der Umgebung in die Vollmaske dringt oder von innen nach außen strömt. Wäre die Umgebungsluft im ersten Fall mit Atemgiften versetzt, würde der Mitarbeiter Schaden nehmen. Im zweiten Fall sorgt die ausströmende Luft für ein Unterkühlen der betreffenden Hautpartien.

Haben Sie Fragen? Wünschen Sie eine PSA Beratung?

Bei der Hoffmann Group erhalten Sie alles aus einer Hand:

  • Wir beraten Sie individuell
  • Gefährdungsanalyse, Hilfe bei der Produktauswahl, Tragetests, Schulungen und spezielle Serviceangebote (Handschuhpläne, Hautschutzpläne)

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