Falldämpfer

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    Fallschutz – Persönliche Schutzausrüstung zur Absturzsicherung

    Jedes Jahr ereignen sich Arbeitsunfälle durch fehlende Sicherheitsmaßnahmen. Speziell abgestimmte Persönliche Schutzausrüstung beugt tödlichen Abstürzen bei Arbeiten in der Höhe vor. Ein Auffangsystem mit Falldämpfer federt die auftretenden Kräfte im Belastungsfall ab und stoppt dank Auffanggurt den Fall. Es wird zum Beispiel bei Hubarbeiten oder Gerüstbauarbeiten verwendet. Falldämpfer sind Lebensretter, die für schwierige Arbeitsumgebungen in der Höhe gemacht sind.

    Was ist ein Falldämpfer?

    Falldämpfer sind das Verbindungsglied zwischen Anschlagpunkt und Auffanggurt. Bei einem Absturz wirkt eine immense Kraft auf den Körper des Trägers ein. Der Falldämpfer reduziert diese Kraft um ein Vielfaches. Die Maximallänge eines Falldämpfers beträgt zwei Meter. Im Ernstfall verlängern die Absturzsicherungen sich je nach Modell um jeweils bis zu 1,75 Meter.

    Durch robuste Karabiner aus Stahl ist der Falldämpfer sicher mit Gurt und Anschlagpunkt verbunden. Das Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer muss je nach Einsatzgebiet nach europäischer DIN EN 355 oder DIN EN 354 geprüft und zugelassen sein. Unterschieden wird zwischen drei Arten von Falldämpfern:

    • Reibungsfalldämpfer: Im Belastungsfall bremst ein verengter Abschnitt durch einen Dämpfungskarabiner einen Sturz ab. Durch den Karabiner hat der Reibungsfalldämpfer ein höheres Eigengewicht.
    • Bandfalldämpfer: Dieser Fallschutz besteht aus einem textilen Material. Im Belastungsfall reißt die integrierte Naht kontrolliert auf. Der kompakte Schutz besitzt ein leichtes Eigengewicht.
    • Elastische Falldämpfer: Diese Absturzsicherung reißt im Fall eines Absturzes ebenfalls auf. Das Maximum an Elastizität und ein leichtes Eigengewicht sind Vorteile dieser Ausführung.

    Wann ist ein Auffangsystem notwendig?

    Bei Absturzgefahr sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das schreiben das Arbeitsschutzgesetz und nachfolgende Verordnungen bezüglich der Betriebssicherheit vor. Ein Auffangsystem komm zum Einsatz, wenn keine technischen Maßnahmen durch Gerüste, Gitter oder Absperrungen möglich sind.

    Jeder Betrieb erstellt eine Gefährdungsbeurteilung mit einer Gefahrenanalyse und Lösungen zur Absturzsicherung. Kriterien dafür sind zum Beispiel die Arbeitsumgebung, Absturzhöhe, Abstand zur Absturzkante und die Beschaffenheit des Standplatzes. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet Kontrollmechanismen und einen Notfallplan für den Ernstfall. Der Betrieb ist dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer die festgelegte Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer muss die Absturzsicherung bei gefährlichen Arbeiten in der Höhe sachgemäß verwenden. Ein Auffangsystem wird niemals alleine benutzt. Ein erfahrener Kollege muss immer zur Sicherung vor Ort sein.

    Falldämpfer vs. Höhensicherungsgerät

    Bei Arbeiten in Höhen mit großer Fallstrecke ist der Falldämpfer die ideale Ergänzung für das Auffangsystem. Ein Höhensicherungsgerät ist für kurze Fallstrecken und Höhen konzipiert. Ein Falldämpfer ist dagegen erst ab einer durch den Hersteller festgelegten Mindesthöhe sinnvoll. Bei einer geringeren Höhe droht ein Aufprall auf den Boden, da der Fallschutz nicht rasch genug wirkt.

    Der Falldämpfer punktet durch ein vergleichsweise geringes Gewicht und ist perfekt für Einsatzgebiete mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit. Für einen Einsatz an Absturzkanten müssen beide Verbindungsteile explizit zugelassen sein, damit ein sicherer Schutz gewährleistet ist.

    Kontrolle und Aufbewahrung der Schutzausrüstung

    Mindestens einmal pro Jahr wird die komplette Schutzausrüstung des Betriebs durch einen internen oder externen Sachkundigen überprüft. Dabei wird der Falldämpfer auf Abnutzung und Schäden wie Einschnitte, aufgeraute Partien oder Verunreinigung durch Chemikalien und andere Flüssigkeiten überprüft. Außerdem werden die Karabiner sowie die oberen und unteren Sicherheitsnähte auf Makellosigkeit kontrolliert. Das Gewebe zwischen den Gurtbändern darf nicht aufgerissen sein. Wichtig: Nach einem Belastungsfall darf der Falldämpfer nicht weiterverwendet werden! Für die Überprüfung wird der Bandfalldämpfer aus der Schutzhülle genommen. Jeder Falldämpfer wird stets trocken und lichtgeschützt gelagert.

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