Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstofffe (PAK) sind gefährliche Schadstoffe. Wir testen unsere Produkte in Zusammenarbeit mit dem TÜV-Süd auf Schadstofffreiheit.
Dabei orientieren wir uns an den freiwilligen, strengen Grenzwerten, die auch bei der Vergabe des TÜV.Geprüfte Sicherheit-Zeichens ((TÜV-GS) angewendet werden.
Damit stellen wir einen bedenkenlosen Umgang mit unseren Produkten sicher.

RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) Richtlinie 2002/95/EG

Unsere Produkte sind mit der RoHS-Richtlinie konform. Die gültigen gesetzlichen Vorschriften werden von uns eingehalten.

Darüber hinaus arbeiten wir in Übereinstimmung mit folgenden Richtlinien:

  • Richtlinie 2000/53/EG   (Altautoverordnung)
  • Richtlinie 2002/96/EG   (WEEE)
  • Richtlinie 2003/11/EG   (Flammhemmer)
  • Richtlinie 2006/122/EG (PFOS)
  • Richtlinie 2000/29/EG   (Verpackungsholz)
  • Richtlinie 2009/251/EG (Dimethylfumarat)

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